Hof

Altersvorsorge und Absicherung für Frauen in der Landwirtschaft

1. März 2023

Wie Frauen sich in der Landwirtschaft aktiv um ihre finanzielle Absicherung und Altersvorsorge kümmern können und Wege finden, einen fairen finanziellen Ausgleich für die Arbeit auf dem Hof zu schaffen.

Bei manchen Punkten wird erst mit der Zeit deutlich, dass es wichtig gewesen wäre, Vereinbarungen, die zwar mündlich getroffen wurden, schriftlich festzuhalten. Außerdem wäre es wichtig gewesen, über Investitionen aus dem Privatvermögen in den Betrieb Verträge abzuschließen – auch als Ehepartner. Foto: Agrarfoto

Aus langjähriger Erfahrung in der Bäuerlichen Familienberatung Augsburg möchte ich Frauen in der Landwirtschaft für das Thema finanzielle Absicherung und Altersvorsorge sensibilisieren. Immer wieder erfahren Frauen in der Landwirtschaft gerade in Krisen- und Notsituationen, dass ihre eigene finanzielle Absicherung auf sehr unsicheren Säulen steht oder kaum vorhanden ist. Ein aktiv betriebener landwirtschaftlicher Familienbetrieb wird von vielen Schultern getragen, mehrere Generationen arbeiten miteinander und stellen den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes sicher. Auch Ehe- und Lebenspartnerinnen arbeiten meist sehr engagiert auf dem Betrieb mit. Sie bringen sich in der Stallarbeit ein, sind in Buchführung und Büroarbeiten eingebunden, versorgen Haushalt und Kinder und übernehmen oft auch die Pflege und Versorgung der Senioren auf dem Hof. Immer häufiger entwickeln Frauen auch eigene Betriebszweige und leisten vollen Einsatz, um ein zweites Standbein für den Hof zu etablieren und zu unternehmerischem Erfolg zu führen. Die Betriebszweige sind hierbei vielseitig: Einige Frauen bieten Ferien auf dem Bauernhof an, andere machen eine Schulung zur Erlebnisbäuerin und halten Vorträge und wiederum andere bieten die eigenen Produkte in der Direktvermarktung an. Viele Frauen erwirtschaften aus ihrer Tätigkeit in ihrem erlernten Beruf einen Teil des Familieneinkommens. Somit trägt die Frau auf unterschiedliche Weise erheblich zum Erfolg des Betriebs bei und darf und sollte zu Recht nach ihrer eigenen finanziellen und rechtlichen Absicherung fragen.

Finanzielle Zukunftssicherung

Wer viel einbringt, sollte auch gut abgesichert und im Krisenfall eigenständig versorgt sein. Außerdem erhöht eine gerechte finanzielle Absicherung auch ganz wesentlich die Motivation und Energie, auf dem Hof mitzuarbeiten – das Wir-Gefühl wird gestärkt. Eine Win-Win-Situation. Gesetzliche Regelungen im Trennungs- oder Todesfall, sowie privatrechtliche Gestaltung sind hier von Bedeutung. Frauen sollten sich auch Fragen zu Mithaftung, sozialrechtlicher Absicherung und die Besonderheiten der Lebensgemeinschaft ohne Trauschein stellen und unbedingt in ihre Überlegungen miteinbeziehen.

Folgende Fragen könnten dafür hilfreich sein:
Wie sehen die Eigentumsverhältnisse der Partner in der Landwirtschaft aus?
Welche Konsequenzen gibt es bei Trennung und Scheidung für jeden einzelnen?
Welche Stellung habe ich als Frau im Todesfall meines Mannes?
Welche Regelungen können zur
finanziellen und rechtlichen Absicherung getroffen werden?
Wofür und in welchem Umfang hafte ich mit?

Am Beginn einer Beziehung oder Ehe scheuen viele, sich Gedanken für den Fall der Trennung oder eines Todesfalls zu machen – schon erst recht darüber mit dem Partner zu sprechen. Gerade dies ist aber ein guter Zeitpunkt, sich diesem Thema ohne bereits vorhandene Konflikte zu stellen und über gute Regelungen für beide Parteien nachzudenken. Eine gewissenhafte Bestandsaufnahme der Güter, die in die Partnerschaft miteingebracht werden, ist hilfreich für später und kann auch als Grundlage weiterer Regelungen dienen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Wir möchten Ihnen nachfolgend aufzeigen, wie es am besten NICHT abläuft. Frau K. kommt mit folgendem Anliegen in unsere Beratungsstelle: »Ich möchte mich von meinem Mann trennen und habe mit ihm auch schon darüber gesprochen. Bei diesem Gespräch sind allerdings bei mir dann viele Fragen und auch erste Unstimmigkeiten zu unseren Besitz- und Vermögensverhältnissen aufgetaucht. Können Sie mir helfen, all die Fragen, die in meinem Kopf jetzt durcheinandergehen, zu sortieren und gute Ansprechpartner dafür zu finden?«
Im Gespräch erzählt Frau K., 54 Jahre alt, dass sie seit 30 Jahren mit ihrem Mann verheiratet sei, fünf erwachsene Kinder mit ihm habe und viel Zeit in den Betrieb, die Kindererziehung und die Pflege der Altenteiler bis zu deren Tod gesteckt hat. Sie habe gerne auf dem Betrieb mitgearbeitet und dafür ihren Beruf als Krankenschwester in einem Krankenhaus aufgegeben. Dieser sei mit den vielen Schichtdiensten und der Stallarbeit nicht mehr vereinbar gewesen.  Frau K. habe bei ihrem Mann auf dessen Betrieb dann auf 450-€-Basis als mitarbeitende Familienangehörige mitgearbeitet und sei auch über die landwirtschaftliche Sozialversicherung versichert. Seit einigen Jahren spürt sie eine Entfremdung und unterschiedliche Entwicklung bei ihrem Mann und sich selbst.

Lebenswandel und Trennung

Schon öfter habe sie versucht, mit ihrem Mann zu sprechen, er habe wenig Verständnis für ihre Anliegen und möchte auch keine weiteren Schritte unternehmen. Nach einigen Jahren sei für sie jetzt der Schritt der Trennung gekommen. Herr K. ist der alleinige Betriebsinhaber und das Paar hat nach der Hofübergabe geheiratet. Es besteht kein Ehevertrag und auch keine Aufstellung des Anfangsvermögens. In der Ehe haben Frau K. und Herr K. gemeinsam eine Mietimmobilie gekauft und diese weitervermietet. Außerdem wurden das Wohnhaus und die Altenteiler-Wohnung in der Ehe grundsaniert. Fr. K. hat sowohl finanzielle Mittel aus einem Erbe und aus ihrer beruflichen Tätigkeit, die sie vor einigen Jahren wieder aufgenommen hat, in die Renovierung und in die Errichtung einer Photovoltaikanlage gesteckt. Darüber gibt es keine Verträge. Außerdem wurde immer wieder aus dem Privatvermögen in verschiedene Bereiche des Betriebs investiert. Ein Güterstand ist vertraglich nicht festgelegt, somit gilt der gesetzliche Güterstand: die Zugewinngemeinschaft.

Wie geht es weiter?

Bei Frau K. tauchen viele Fragen auf: Habe ich einen Anspruch auf die Rückzahlung der investierten Gelder in Gebäude, die ja eigentlich meinem Mann gehören und in denen er auch weiterhin wohnen bleibt? Frau K. treibt auch der Gedanke um, welchen Ausgleich es für ihre Arbeit auf dem Betrieb geben kann, in dem sie jahrelang mehr als auf 450-€-Basis gearbeitet hat und auch zusätzlich noch Pflegeleistungen bei ihren Schwiegereltern eingebracht hat. Außerdem hat sie Fragen zum Versorgungsausgleich (aus der Rentenversicherung der Landwirtschaft und ihrer außerlandwirtschaftlichen beruflichen Tätigkeit) im Falle der Scheidung.

Hilfreiche Lösungsansätze

In einem Gespräch mit einer Beraterin der landwirtschaftlichen Familienberatung in Augsburg konnte Frau K. ihre Fragen sortieren und manche Unsicherheit klären. Außerdem fasste sie Mut, um sich noch bei weiteren Stellen Hilfe für die Klärung ihrer jetzigen und zukünftigen finanziellen Situation zu holen. Bei manchen Fragen wurde Frau K. deutlich, dass es wichtig gewesen wäre, Vereinbarungen, die zwar mündlich getroffen wurden, schriftlich festzuhalten. Außerdem wäre es wichtig gewesen, über Investitionen aus dem Privatvermögen in den Betrieb Verträge abzuschließen – auch als Ehepartner. Außerdem erscheint ihr nun eine eigene vom Betrieb unabhängige zusätzliche Altersvorsorge zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar.
Frau K. möchte nun versuchen, die Fragen eines möglichen Ausgleichs für ihre eingebrachte Leistung in den Betrieb in beiderseitigem Einvernehmen zu klären. Termine für weitere Beratungen auch bei anderen Stellen wie der Sozialversicherung und einem Rechtsanwalt hat sie bereits vereinbart.

Besonderheiten der Vermögensaufteilung

Paare in der Landwirtschaft, die in Zugewinngemeinschaft leben, müssen im Scheidungsfall den Wertzuwachs ihres Betriebes mit dem Ehegatten teilen. Der Wertzuwachs ermittelt sich aus dem Ertragswert. Haben Paare ihren Güterstand nicht in einem Ehevertag geregelt, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier sind dann im Falle der Scheidung Besonderheiten zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird hier der landwirtschaftliche Betrieb (u.a. Flächen, Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Inventar) nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach dem – in der Regel geringeren – Ertragswert bewertet. Hier gilt ein besonderer Schutz für landwirtschaftliche Betriebe. Diese Regelung bezweckt die Erhaltung der landwirtschaftlichen Höfe. Das hat dann zur Folge, dass die Partnerin evtl. keinen oder nur einen sehr geringen Vermögensausgleich erwarten kann. Eine Absicherung kann durch einen Ehevertrag und Verträge über eingebrachtes Vermögen und eingebrachte Leistungen im Laufe der Ehe in den Betrieb erfolgen. So könnte z.B. für jedes Jahr der Ehe ein bestimmter Geldbetrag als Zugewinn vereinbart werden, falls der »errechnete« Zugewinn zu gering ausfällt. Natürlich gilt dies auch für eingeheiratete Männer.

Beratung und Anlaufstellen

Erste Informationen können sie sich in der Broschüre »Ehe- und Erbrecht in der Landwirtschaft« des Bundesinformationsdienstes für Landwirtschaft holen. Es ist nie zu spät, sich um finanzielle und rechtliche Absicherung zu kümmern – auch wenn es notwendig ist, über unangenehme Situationen zu sprechen, die sich kein Paar für die gemeinsame Zukunft wünscht. Eine gemeinsame Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater kann hierbei hilfreich sein – auch wenn die Beratung durch eigene finanzielle Mittel bestritten werden muss. Es ist eine sinnvolle Investition für eine glückliche, abgesicherte Zukunft – die für beide Partner stimmt.

Christine Beuer,
Bäuerliche Familienberatung
in der Diözese
Augsburg e.V.

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung:

.embedded-sidebar { display: none; }