Startfreigabe für das Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“
Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) gibt den offiziellen Start des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ bekannt. Ab sofort ist es Unternehmen und Organisationen aus der Agrar- und Ernährungsbranche möglich, sich online unter www.herkunft-deutschland.de zu registrieren, eine entsprechende Zeichennutzungsvereinbarung abzuschließen und das neue Kennzeichen für ihre Produkte zu nutzen.
Im Zuge der der jüngsten Protestaktionen auf Seiten der Landwirtschaft wurde immer wieder auch die Forderung nach einer besseren Sichtbarkeit der heimischen Agrarprodukte laut. Der Lebensmittelhandel trägt dieser Forderung heute schon mit Artikeln aus regionaler Erzeugung Rechnung und nutzt zum Teil eigene „Deutschland-Siegel“. Die verschiedenen Herkunftszeichen können zukünftig abgelöst und vereinheitlicht werden, für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Björn Fromm, Vorsitzender der ZKHL und Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), erwartet eine hohe Nachfrage seitens des Handels und der Hersteller und betont die Bedeutung des neuen Kennzeichens: „Mit dem Herkunftskennzeichen ‚Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘ tragen wir zu einer nachhaltigen Wertschätzung und Stärkung der heimischen Landwirtschaft bei und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe.“
Dies auch vor dem Hintergrund gesetzlich vorgeschriebener Herkunftskennzeichnungen in den einzelnen Produktgruppen, die für Verbraucher und Verbraucherinnen oft nur schwer erkennbar, nicht einheitlich und nicht immer verständlich sind. Das Zeichen dagegen stellt die Kernaussage „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ in den Vordergrund und sorgt für eine deutlich bessere Sichtbarkeit.
In einem ersten Schritt kann das Zeichen für folgende Produktgruppen verwendet werden:
- Fleisch und Fleischwaren (Rind, Schwein, Geflügel)
- Frische Eier
- Obst, Gemüse, Kartoffeln
Das Herkunftskennzeichen Deutschland kann für die Molkereiprodukte Trinkmilch, Joghurt pur, Quark pur und ggf. für weitere Erzeugnisse ebenfalls genutzt werden, soweit die Kriterien erfüllt sind. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen.
Die Einführung des Herkunftskennzeichens ist das Ergebnis einer umfangreichen Branchenvereinbarung, die Herkunftskriterien für die gekennzeichneten Produkte festlegt und sicherstellt, dass nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen, das Zeichen tragen dürfen. Das Regelwerk ist nun vollständig und wurde durch den Steuerungskreis des ZKHL verabschiedet.
Zeichennutzer können neben Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und Lebensmittelherstellern auch Handwerksbetriebe, Direktvermarkter, Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sowie ideelle Förderer sein. Eine Gebührenordnung regelt die Kosten für die Nutzung des Zeichens, während eine Prüfsystematik die Einhaltung der Kriterien durch etablierte Prüfsysteme und Zertifizierungsgesellschaften gewährleistet.
Die ZKHL lädt alle interessierten Unternehmen und Organisationen ein, sich auf der Webseite www.herkunft-deutschland.de zu informieren und für die Nutzung des Herkunftskennzeichens zu registrieren. „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Qualität in der Lebensmittelproduktion.