QM-Milch: Neuer „Standard 2020“ ab 1. Januar 2020

3. September 2019

Der neue „QM-Milch-Standard 2020“ wird zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Der derzeit noch angewandte Standard 2.0 wird ohne jeglichen Übergangszeitraum zu Beginn des kommenden Jahres vom „QM-Milch-Standard 2020“ abgelöst.

Beim QM-Milch Standard 2020 werden fünf neue Kriterien abgefragt. Die Anzahl der Kriterien erhöht sich damit auf 69 (bisher 64).

Die wichtigsten Änderungen für die Milcherzeugerseite im Überblick

Es gibt zukünftig mehr Kriterien: 

  • Ermittlung des Trächtigkeitsstatus
  • keine haltungsbedingten Mängel/Technopathien
  • effiziente antibiotikareduzierte Behandlung (zur Eutergesundheit)
  • Lagerung von Arzneimittel
  • Ordentliches Erscheinungsbild des Betriebes
  • Durch die zusätzlichen 5 neuen Kriterien erhöht sich die Zahl der Kriterien auf 69 (bisher 64)
  • Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 81 (bisher 72)
  • Die Mindestpunktzahl liegt zukünftig bei 61 (bisher 54)
  • Für die Mindestpunktzahl müssen zukünftig 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden (bisher 72 Prozent)
  • Das Erreichen der Mindestpunktzahl ist die eine Hürde, die dem Großteil der Milcherzeuger keine Probleme bereitet
  • Zukünftig gibt es auch noch drei sogenannte Fokusbereiche (Tierschutz, Milchhygiene und „betriebliches Umfeld“)
  • Auch innerhalb der Fokusbereiche muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden
  • Wird diese erreicht, bleibt das Prüfintervall bei drei Jahren bzw. 36 Monaten (wie bisher)
  • Wird diese aber nicht erreicht, verkürzt sich das Prüfintervall auf 18 Monate
  • Von Ausnahmen abgesehen werden bei Nichterfüllung eines K.O.-Kriteriums bei der Nachkontrolle alle Kriterien nochmals geprüft
  • Die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für Futtermittel läuft Ende des Jahres 2019 aus und wird dann nicht mehr akzeptiert.

Nicht nur der neue Standard QM-Milch 2020 tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft. Auch die Gremien von QM-Milch e.V. werden einer notwendigen „Revision“ unterzogen. Die Veränderung trifft vor allem den QM-Fachbeirat, ausgelöst vor allem durch das jüngste Angebot an den Bundesverband des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels (BVLH). Dieser soll zukünftig als Folge der angebotenen und somit wahrscheinlichen Mitgliedschaft im QM-Milch e.V. auch für den QM-Fachbeirat maximal drei ständige Gäste benennen dürfen. Ohne vorherige Reduzierung dieses Gremiums wäre ein zielgerichtetes Arbeiten schlichtweg nicht mehr möglich gewesen. Unverändert bleibt der dreiköpfige Vorstand des Vereins, der von den Trägerverbänden DBV, DRV und MIV gestellt wird. Weitere Infos zum Vorstand und Fachbeirat finden Sie unter www.qm-milch.de/vorstand

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