Bodenparameter neu bestimmen
Im Herbst sollte nach der Ernte überprüft werden, wie die Nährstoffversorgung der Böden ist. Um auch in der nächsten Vegetationsperiode eine gute Ernte einzufahren, sollten entzogene Nährstoffe jetzt substituiert werden.
In der Regel ist es ausreichend, im Rahmen einer Fruchtfolge, alle drei bis vier Jahre eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Der Gesetzgeber sieht sogar nur alle sechs Jahre eine regelmäßige Untersuchung für Schläge ab einer Größe von einem Hektar vor. Ist die Nährstoffdynamik der Fläche bekannt, so reichen die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume vollkommen aus. Bei Verstößen kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Dann muss der Nachweis auf den Tag genau erfolgen, sonst drohen für jede nicht nachgewiesene Probe ein Bußgeld sowie Prämienkürzungen von bis zu 5 %. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen. Dagegen kostet die Analyse einer Bodenprobe rund 12 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Selbstverständlich müssen fehlende Analysen umgehend nachgeholt und auch mit einer Zunahme von Kontrollmaßnahmen muss gerechnet werden.
Im Rahmen der Bodenuntersuchung werden sowohl pH-Wert und Kalkbedarf, als auch Phosphor (P), Kalium (K), Magnesium (Mg) und Schwefel (S) ermittelt. Darüber hinaus können Mikronährstoffe und Spurenelemente wie Bor (B), Kupfer (Cu), Mangan (Mn), Molybdän (Mo) und Zink (Zn) bestimmt werden. Die Bodenprobenentnahme erfordert keine besondere Qualifikation oder einen Eignungsnachweis und kann deshalb von jedem Landwirt selbst durchgeführt werden. Es kann jedoch auch ein privater Dienstleister oder Lohnunternehmer mit dem Ziehen der Proben beauftragen werden. Darüber hinaus bieten viele Maschinenringe nicht nur Mitgliedern ihre Dienste für die Bodenbeprobung an.
Im Spätsommer und Herbst
Das Ziehen der Bodenproben sollte beim Ackerland möglichst nach der Ernte und vor dem Ausbringen von Dünger, Gülle oder Mist sowie vor der Aussaat erfolgen. Beim Grünland sollte eine Probenentnahme nach der letzen Nutzung durchgeführt werden. Deshalb sind Spätsommer und Herbst am besten geeignet. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der Boden nicht nass oder ausgetrocknet, sondern in einem bearbeitungsfähigen Zustand ist. Die Proben werden mit dem Krumen-stecher, ein Handbohrstock mit seitlich geschlitztem Stahlrohr und Fußraste, gezogen. Die Einstichtiefe beträgt auf Ackerland 25 bis 30 cm, das entspricht der Bearbeitungs- bzw. der vollen Krumentiefe. Bei der Anwendung bodenschonender Bearbeitungssysteme, wie der konservierenden Bodenbearbeitung, sollte eine Einstichtiefe von 20 cm bis max. 25 cm nicht überschritten werden. Wird lediglich eine Humusanalyse (C-Gehalt) durchgeführt, liegt die Empfehlung für die Einstichtiefe bei 15 cm. Auf Grünland reicht eine Einstichtiefe von 10 cm, entsprechend der Narbentiefe, vollkommen aus. Der Handbohrstock kann entweder käuflich erworben oder auf Anfrage bei der zuständigen regionalen Landwirtschaftsbehörde ausgeliehen werden. Alternativ können auch mit dem Spaten ca. 3 cm breite Bodenscheiben entnommen werden, die durchgehend gleichmäßig breit sein müssen.
In der Regel genügt pro Schlag eine Probe. Eine Probe setzt sich aus ca. 25 gleichmäßig über die Beprobungsfläche verteilten Einstichen zusammen. Dabei wird eine M-, N-, W-, oder X-förmige Flächenbegehung durchgeführt. Eine Flächenbegehung in Bearbeitungsrichtung sollte vermieden werden. Das Vorgewende, ca. 15 m, sowie der Schlagrand, ca. 3 bis 5 m, bleiben, wegen der maschinenbedingten Bodenverdichtung sowie abweichender Bodenparameter vom Schlagzentrum, von der Beprobung ebenso ausgeschlossen wie Lagerflächen, Mietenplätze, Dunglagerstätten, Tiersammelstellen und andere untypische Acker- oder Grünlandflächen. Die Bohrkerne werden schließlich in einem Eimer homogenisiert. Mehrere hundert Gramm (ca. 300 – 500 g) des Homogenisats werden abschließend in eine Schachtel oder Tüte überführt, sicher verschlossen und mit einem wasserfesten Stift gekennzeichnet. Das restliche Bodenhomogenisat wird verworfen, sodass der Eimer für die nächste Probe verwendet werden kann. Auf Anfrage stellen die regionalen Landwirtschaftsbehörden sowie die landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA) Verpackungsmaterial zur Verfügung. Bei der Wiederverwertung von zweckfremden Tüten oder Schachteln muss darauf geachtet werden, dass das Verpackungsmaterial sauber ist und keine Reste von Düngemitteln oder anderen Substanzen enthält, denn das könnte die Analyse-resultate verfälschen.
Schnell analysieren
Die Bodenproben müssen nach der Entnahme zeitnah analysiert werden, denn eine längere und unsachgemäße Lagerung kann zum Austrocknen der Proben oder zur Anreicherung von Feuchtigkeit führen und das kann wiederum die Analyseergebnisse beeinträchtigen. Zu guter Letzt werden die Probenentnahme, die angebauten Kulturarten sowie der Ertrag im Auftragsprotokoll dokumentiert.
So kann gewährleistet werden, dass der Landwirt neben den Analyseresultaten ebenfalls eine Düngeempfehlung erhält. Auch die Ganglinien sowie die Einstichstellen sollten dokumentiert werden, um bei zukünftigen Probeentnahmen miteinander vergleichbare Analyseergebnisse zu erhalten. Die ordnungsgemäß verpackten und beschrifteten Proben sowie das Auftragsprotokoll werden schließlich an ein Labor verschickt oder alternativ bei der zuständigen regionalen Landwirtschaftsbehörde abgegeben. Wahlweise können die Analysen von den akkreditierten Dienstleistungsinstituten für Agrar- und Umweltanalytik der Länder, den landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (LUFA) oder alternativ von anderen anerkannten privaten landwirtschaftlichen Bodenlaboren durchgeführt
werden.
Dr. Christian Robert Fiedler