Tierseuchenbeiträge 2023
Der Landesausschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse hat folgende Beiträge für das Jahr 2023 beschlossen
Als Tierseuchenbeiträge für das Jahr 2023 sind zu entrichten
- für jedes Rind (auch Kalb) einschließlich
Bison, Wisent, Wasserbüffel je Tier 5,10 € - für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 2,60 €
- für jedes Schwein (auch Ferkel) je Tier 1,10 €
- für jedes mindestens zehn Monate alte Schaf je Tier 1,30 €
- für jedes Huhn und jeden Hahn (auch Küken) je Tier 0,04 €
- für jedes Truthuhn und jeden Truthahn (auch Küken) je Tier 0,20 €
Mindestbeitrag 9,00 € je Bestand
Wie bereits in den Vorjahren werden die Tierzahlen der Rinder zum 01.01.2023 aus der HI-Tierdatenbank übernommen. Für rinderhaltende Betriebe bedeutet dies, dass sie den zugesandten Meldebogen 2023 nur zurücksenden müssen, wenn sie außer den Rindern auch noch andere beitragspflichtige Tierarten halten, die Tierhaltung im Jahr 2022 aufgegeben haben oder zu der EU-rechtlichen Frage Angaben machen müssen.
Die Tierbestandsmeldung zum 01.01.2023 kann auch über den Online-Zugang auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (www.btsk.de) oder per Smartphone/Tablet über den auf dem zugesandten Meldebogen aufgedruckten QR-Code erfolgen.
Die Bayerische Tierseuchenkasse ist auf die Mithilfe der Tierhalterinnen und Tierhalter angewiesen, um auch in Zukunft eine reibungslose Datenübernahme und damit korrekte Beitragserhebung gewährleisten zu können.
Wegen der sprunghaft gestiegenen Zahl sehr kleiner Tierhaltungen und der dadurch verursachten höheren Personal- und Verwaltungskosten wurde entschieden, ab dem Jahr 2022 eingeführten Mindestbeitrag in Höhe von 9,00 € je Bestand weiterzuführen. Der Mindestbeitrag wird nur erhoben, wenn die Tierseuchenbeiträge für einen Tierbestand insgesamt unter 9,00 € liegen. Damit wird sichergestellt, dass sich alle Tierhaltungen beitragspflichtiger Tierarten mit mindestens diesem Betrag an den Grundkosten für das Melde- und Beitragsverfahren (EDV, Druck- und Portokosten) sowie einem entsprechenden Teil der Personalkosten beteiligen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse entfällt, wenn schuldhaft ein Tierbestand nicht oder nicht vollständig angegeben oder die Beitragspflicht nicht erfüllt wird.
Bayerische Tierseuchenkasse