Informationen zur Umsetzung des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)

8. Februar 2023

Auf der Homepage www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de finden Tierhaltende sowie Tierärztinnen und Tierärzte wichtige Informationen zu den Mitteilungspflichten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG).Wenn Sie auf der Startseite den blauen Kasten klicken „Änderungen beim Antibiotikaminimierungskonzept 2023“, öffnet sich ein Menü mit folgenden Informationen.

Tierhalterinnen und Tierhalter:

  • FAQs
  • Erstinformationen für Tierhalterinnen und Tierhalter von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbetrieben.
  • Präsentation mit Informationen zum neuen Tierarzneimittelgesetz
  • HIT-Anleitungen (Eingabe der Nutzungsart, Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen, Anleitung Nullmeldung, Anleitung zur Änderung der Nutzungsart)

Tierhalterinnen und Tierhaltern steht dort zudem ein Tierzahlrechner zur Verfügung, mit dem sie abschätzen können, ob Ihr Betrieb für eine Nutzungsart die Bestandsuntergrenzen für das Erfassungshalbjahr überschreiten und damit mitteilungspflichtig werden wird.

Tierärztinnen und Tierärzte:

  • FAQs
  • Erstinformationen für Tierärztinnen und Tierärzte
  • Präsentation mit Informationen zum neuen Tierarzneimittelgesetz
  • HIT-Anleitung zur Eingabe von Antibiotikadaten
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