BVD und MD – der Teufel steckt im Detail
Warum sind BVD und MD sowie ihre Erreger so gefährlich?
Das BVD-Virus mit all seinen Genotypen, Subtypen, Biotypen und Stämmen ist, nach wie vor, eine weltweite Bedrohung für die Viehwirtschaft. Finanzielle Einbußen entstehen nicht nur durch verminderte Milchpurduktion, sondern auch durch Wachstumsstörungen, Krankheitsanfälligkeit, erhöhte Sterblichkeit, vor allem bei Jungtieren, und geringe Reproduktionsleistung. In Europa entstehen Verluste zwischen 8,00 EUR und über 100,00 EUR pro Kuh und Jahr. Bei schweren Verläufen oder bei Einschleppung in einen gesunden Bestand kann sich der Schaden sogar auf 400,00 EUR und mehr pro Kuh und Jahr belaufen.
Wie kann der Landwirt aber erkennen, ob seine Rinder an BVD erkrankt sind?
In der Regel gar nicht, denn vor allemInfektionen mit dem Genotyp BVDV-1 verlaufen symptomfrei oder zeichnen sich durch einen milden Krankheitsverlauf aus. Dabei können erkrankte Tiere durchaus an Fieber, Appetitlosigkeit, Nasenausfluss, Atemwegserkrankungen oder Durchfall leiden.
Negativ auf die Milchleistung
Eine Infektion mit dem Genotyp BVDV-2 kann dagegen schwerer verlaufen als eine Infektion mit den Genotyp BVDV-1 und führt häufig zur erhöhten Blutungsneigung (hämorrhagisches Syndrom), Pfeifatmung (pulmonaler Symptomatik), blutigem Durchfall (Diarrhoe) und zu krankhaften Veränderungen der Schleimhäute des Verdauungssystems. PI-Tiere, die an MD erkranken, magern stark ab, verweigern die Nahrungsaufnahme und leiden an Fieber, blutigen Durchfall, Speichelfluß und oberflächliche Wunden, vor allem am harten Gaumen, am Flotzmaul, am Naseneingang, im Zwischenklauenspalt, am Kronsaum und am Euter. Da auch andere Krankheiten wie die Rinderpest oder die Maul und Klauenseuche ein ähnliches Krankheitsbild aufweisen, erfolgt eine zuverlässige Diagnose der Krankheit durch den Nachweis des Virus im Blut, in Organproben oder in Gewebeproben (Hautstanzen, Hautbiopsie).
Obwohl die BVDV-Verordnung ihre Wirkung zeigt, ist das noch lange kein Grund, nachlässig zu werden, denn es kommt nach wie vor immer wieder zu Neuausbrüchen der BVD und der MD.
Nach der BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 werden die Maßnahmen noch verschärft. Kürzere Fristen und Einschränkungen bei der Verbringung aus dem Bestand sollen noch effektiver dazu beitragen, den Status „BVDV-unverdächtiger Rinderbestand“ sicher zu stellen.