KULAP auch 2025 mit breitem Maßnahmenangebot und Vereinfachungen
Das Bayerische Landwirtschaftsministerium setzt auch im kommenden Jahr die Erfolgsgeschichte des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) konsequent fort.
Nach Auskunft des Ministeriums werden die bewährten Maßnahmen wieder angeboten. Eine Ausnahme gibt es beim großen Angebot an Maßnahmen zur „Vielfältigen Fruchtfolge“. Hier wird das Angebot im Jahr 2025 auf die Maßnahme „K32 – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen“ konzentriert. Diese Einschränkung gilt für Neuantragstellungen mit Verpflichtungsbeginn 2025. Bereits bestehende KULAP-Verträge bleiben davon unberührt, sie laufen unverändert weiter. Damit reagiert die Landwirtschaftsverwaltung auf eine zentrale Forderung nach Vereinfachung aus der Umfrage, an der sich über 13.000 Bäuerinnen und Bauern beteiligt haben. Auch der von Agrarministerin Michaela Kaniber ins Leben gerufene Praktikerrat hatte eine Verschlankung der Programminhalte vorgeschlagen.
„Da unsere Landwirte bei den Maßnahmen der ‚Vielfältigen Fruchtfolgen‘ die im Nationalen Strategieplan gesteckten Ziele bereits jetzt übererfüllen, ist dieser Schritt mit Blick auf die geäußerten Forderungen nach Vereinfachung und Bürokratieabbau konsequent“, betont Agrarministerin Michaela Kaniber. Das Bayerische KULAP erweist sich seit seinem Bestehen als Erfolgsprogramm sowohl für die bayerische Landwirtschaft als auch für die landwirtschaftlich genutzte Umwelt. „Es freut mich besonders, dass die umfangreiche Weiterentwicklung unserer freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen für die neue EU-Förderperiode 2023 bis 2027 großen Anklang gefunden hat: Mehr als jeder zweite Betrieb in Bayern nimmt teil, auf jedem dritten Hektar in Bayern werden über das KULAP umweltfreundliche Maßnahmen vollzogen.“
Die KULAP-Antragstellung wird wieder in bewährter Weise online angeboten und voraussichtlich im Zeitraum von 10. Januar bis 27. Februar des nächsten Jahres möglich sein. pm